Lauer und Harthun
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Matthias Lauer

MATTHIAS LAUER

Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Geboren: 1973
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Begleitende Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Bayerischen-Journalisten-Verbandes
  • 1999 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 1999 bis 2003 freier Mitarbeiter und 2004 bis 2010 Partner in einer Insolvenzverwalterkanzlei in München
  • 2011 Gründung der Kanzlei LAUER UND HARTHUN

Fremdsprachen: Englisch

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003

Mitgliedschaften:

  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein 
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein 
  • Mitglied im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VdAA) 
  • Mitglied im DASV (Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.)
  • Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V.

Dozententätigkeit / Veröffentlichungen:

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule München für Arbeitsrecht im Wirtschaftsprivatrecht 
  • Referent im Rahmen der Aussprachetagung der Fachanwälte für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskammer München zum Thema "Arbeitsrecht in der Insolvenz" 
  • Referent auf der Tagung der Berufsrichter der Bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Oktober 2005 zum Thema "Arbeitsrecht in der Insolvenz" 
  • Referent im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer München für die Fachanwälte für Arbeitsrecht zum Thema "Arbeitsrechtliche Besonderheiten im Insolvenzverfahren" 
  • Referent im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung der KAB Deutschlands e.V. zum Thema "Arbeitsrecht in der Insolvenz" sowie "Aktuelle Rechtsprechung zu Kündigungen" 
  • April 2011: Inhouse-Schulung zum Arbeitsrecht in der Restrukturierung sowie in der Insolvenz bei einem weltweit agierenden Unternehmen im Bereich der Restrukturierung 
  • November 2011: Referent im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung des Anwaltvereins Rosenheim zum Thema „Arbeitsrechtliche Besonderheiten in der Insolvenz“ 
  • "Die Gratwanderung bei der Freistellung der Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren", ZIP 2006, 983ff.